Wiesbaden verfügt mit 359,47 Mio. € über die zweitgrößte Summe an Gesamt-Steuereinnahmen aus allen Steuerarten zusammen im Land. Überdies liegt hier mit 53,97 Mio. € die zweitgrößte Summe an Gesamteinnahmen aus Grundsteuer im Vergleich von ganz
Hessen vor.
Der Ort hat eine unterdurchschnittliche kurzfristige Veränderung (218. Rang von 430 insgesamt) in der Summe an Einnahmen aus der Umlage der Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) im Bundesland
Hessen (+5,55%). Darüber hinaus gibt es mit +3,97% eine unterdurchschnittliche kurzfristige Entwicklung (222. Rang von 430 insgesamt) in der Summe von Einnahmen aus der Umlage der Einkommenssteuer im Land.
Wiesbaden hat eine unterdurchschnittliche kurzfristige Veränderung (318. Platz von 430 insgesamt) bei der Summe von Nettoeinnahmen aus der Gewerbesteuer (nach Abzug der abzuführenden Umlage) im Bundesland (-5,28%).
Die Gemeinde hat eine unterdurchschnittliche Gesamtveränderung (221. Rang von 430 insgesamt) bei der Summe von Einnahmen aus der Umlage der Einkommenssteuer im Vergleich von ganz
Hessen (-11,46%). Zudem gibt es mit +6,55% eine unterdurchschnittliche Veränderung im Gesamtzeitraum (244. Platz von insgesamt 430) bei der Summe an Einnahmen aus der Umlage der Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) im Bundesland.
Wiesbaden hat mit -27,76% eine unterdurchschnittliche Veränderung im Gesamtzeitraum (Rang 354 bei 430 insgesamt) bei der Summe von Nettoeinnahmen aus der Gewerbesteuer (nach Abzug der abzuführenden Umlage) im Bundesland
Hessen.
Wiesbaden hat mit -3,82% eine unterdurchschnittliche Durchschnittsveränderung (221. Position von 430 insgesamt) in der Summe an Einnahmen aus der Umlage der Einkommenssteuer im Vergleich von ganz
Hessen. Zudem gibt es hier mit +2,18% eine unterdurchschnittliche durchschnittliche Veränderung (Rang 244 bei 430 insgesamt) bei der Summe von Einnahmen aus der Umlage der Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) im Bundesland
Hessen. Die Großstadt hat eine unterdurchschnittliche Durchschnittsveränderung (354. Rang bei 430 insgesamt) in der Summe von Nettoeinnahmen aus der Gewerbesteuer (nach Abzug der abzuführenden Umlage) im Land (-9,25%).