In
Steindorf gibt es mit 0,97 Mio. € eine unterdurchschnittliche Summe (22. Rang von insgesamt 24) an Gesamt-Steuereinnahmen aus allen Steuerarten zusammen im Kreis
Aichach-Friedberg. Zudem hat man hier mit 0,08 Mio. € eine unterdurchschnittliche Summe (23. Rang bei 24 insgesamt) an Gesamteinnahmen aus Grundsteuer im Kreis.
Das Dorf hat die beste aktuelle Veränderung in der Summe an Einnahmen aus der Umlage der Einkommenssteuer im Landkreis
Aichach-Friedberg (+5,65%). Außerdem gibt es mit -18,90% eine unterdurchschnittliche Entwicklung zum Vorjahr (19. Rang bei 24 insgesamt) in der Summe an Nettoeinnahmen aus der Gewerbesteuer (nach Abzug der abzuführenden Umlage) im Landkreis
Aichach-Friedberg.
Steindorf hat mit 0,00% eine unterdurchschnittliche aktuelle Veränderung (24. Rang von insgesamt 24) in der Summe an Einnahmen aus der Umlage der Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) im Vergleich von ganz
Aichach-Friedberg.
Das Dorf hat eine überdurchschnittliche Gesamtveränderung (11. Rang bei 24 insgesamt) bei der Summe an Einnahmen aus der Umlage der Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) im Vergleich von ganz
Aichach-Friedberg (+14,29%). Fernerhin gibt es mit -2,86% eine unterdurchschnittliche Gesamtveränderung (14. Platz bei 24 insgesamt) bei der Summe an Einnahmen aus der Umlage der Einkommenssteuer innerhalb von
Aichach-Friedberg.
Steindorf hat eine unterdurchschnittliche Entwicklung im Gesamtzeitraum (Platz 15 bei 24 insgesamt) in der Summe an Nettoeinnahmen aus der Gewerbesteuer (nach Abzug der abzuführenden Umlage) im Kreis (+19,52%).
Steindorf hat mit +4,76% eine überdurchschnittliche durchschnittliche Veränderung (Position 11 von insgesamt 24) bei der Summe an Einnahmen aus der Umlage der Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) im Kreis. Außerdem gibt es hier mit -0,95% eine unterdurchschnittliche Durchschnittsentwicklung (14. Rang von 24 insgesamt) in der Summe an Einnahmen aus der Umlage der Einkommenssteuer im Kreis
Aichach-Friedberg. Das Dorf hat eine unterdurchschnittliche durchschnittliche Entwicklung (15. Platz von 24) in der Summe an Nettoeinnahmen aus der Gewerbesteuer (nach Abzug der abzuführenden Umlage) im Kreis (+6,51%).