Es gibt in
Orsingen-Nenzingen eine unterdurchschnittliche Summe (15. Platz von 25) von Gesamt-Steuereinnahmen aus allen Steuerarten zusammen im Landkreis
Konstanz (2,70 Mio. €). Ansonsten findet man hier mit 0,35 Mio. € eine unterdurchschnittliche Summe (18. Rang von 24 insgesamt) von Gesamteinnahmen aus Grundsteuer innerhalb von
Konstanz.
Die Gemeinde hat die fünfthöchste kurzfristige Veränderung bei der Summe an Einnahmen aus der Umlage der Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) im Kreis
Konstanz (+6,35%). Zudem gibt es eine überdurchschnittliche aktuelle Entwicklung (Platz 9 von 25 insgesamt) bei der Summe von Einnahmen aus der Umlage der Einkommenssteuer im Landkreis
Konstanz (+6,56%).
Orsingen-Nenzingen hat eine unterdurchschnittliche Veränderung zum Vorjahr (Platz 14 von insgesamt 25) in der Summe an Nettoeinnahmen aus der Gewerbesteuer (nach Abzug der abzuführenden Umlage) im Landkreis
Konstanz (+12,36%).
Die Landstadt hat mit +3,44% die dritthöchste Veränderung im Gesamtzeitraum in der Summe von Einnahmen aus der Umlage der Einkommenssteuer im Vergleich von ganz
Konstanz. Desweiteren gibt es mit +17,54% eine überdurchschnittliche Gesamtentwicklung (Position 12 bei 25 insgesamt) bei der Summe von Einnahmen aus der Umlage der Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) im Landkreis.
Orsingen-Nenzingen hat eine unterdurchschnittliche Gesamtentwicklung (14. Position bei 25 insgesamt) in der Summe von Nettoeinnahmen aus der Gewerbesteuer (nach Abzug der abzuführenden Umlage) im Landkreis (-10,28%).
Das Städtchen hat mit +1,15% die drittbeste durchschnittliche Entwicklung bei der Summe an Einnahmen aus der Umlage der Einkommenssteuer im Landkreis
Konstanz. Zudem gibt es mit +5,85% eine überdurchschnittliche durchschnittliche Veränderung (12. Platz bei 25 insgesamt) bei der Summe von Einnahmen aus der Umlage der Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) im Landkreis
Konstanz.
Orsingen-Nenzingen hat mit -3,43% eine unterdurchschnittliche durchschnittliche Entwicklung (14. Platz von insgesamt 25) bei der Summe an Nettoeinnahmen aus der Gewerbesteuer (nach Abzug der abzuführenden Umlage) im Kreis.