Lübeck verfügt mit 71,64% über einen unterdurchschnittlichen Anteil (Position 533 von 599 insgesamt) von Baugenehmigungen für neue Einfamilienhäusern im Vergleich von ganz
Schleswig-Holstein. Ferner findet man hier einen unterdurchschnittlichen Anteil (148. Rang von 159 insgesamt) an Baugenehmigungen für neue Doppelhäusern (Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten) im Land (4,98%). Die große Stadt verfügt über einen überdurchschnittlichen Anteil (28. Rang von insgesamt 90) an Baugenehmigungen für neue Mehrfamilienhäusern (Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten) im Land
Schleswig-Holstein (23,38%). Fernerhin liegt die höchste Anzahl von Baugenehmigungen für neue Doppel- und Mehrfamilienhäusern (alle Häuser mit mindestens je zwei Wohneinheiten) im Vergleich von ganz
Schleswig-Holstein (57) vor.
Die kleine Großstadt hat mit -19,13% eine unterdurchschnittliche kurzfristige Veränderung (Platz 1.044 von 1.118) bei dem Anteil von Baugenehmigungen für neue Einfamilienhäusern im Vergleich von ganz
Schleswig-Holstein. Zudem gibt es eine überdurchschnittliche Veränderung zum Vorjahr (163. Rang von insgesamt 1.118) bei dem Prozentsatz an Baugenehmigungen für neue Doppelhäusern (Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten) im Land
Schleswig-Holstein (+8,96%).
Lübeck hat eine sehr positive aktuelle Veränderung (Platz 21 bei 1.118 insgesamt) bei dem Prozentsatz von Baugenehmigungen für neue Mehrfamilienhäusern (Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten) innerhalb von
Schleswig-Holstein (+241,39%).
Lübeck hat mit -11,39% eine unterdurchschnittliche Veränderung im Gesamtzeitraum (Platz 1.020 von insgesamt 1.118) in dem Anteil an Baugenehmigungen für neue Einfamilienhäusern im Bundesland. Überdies gibt es hier mit +67,02% eine recht positive Entwicklung im Gesamtzeitraum (109. Platz von insgesamt 1.118) bei dem Anteil an Baugenehmigungen für neue Doppelhäusern (Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten) im Land
Schleswig-Holstein. Der Ort hat eine überdurchschnittliche Gesamtveränderung (137. Platz von 1.118) bei dem Anteil von Baugenehmigungen für neue Mehrfamilienhäusern (Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten) im Bundesland (+44,61%).