Heroldsberg verfügt über die vierthöchste Summe von Gesamt-Steuereinnahmen aus allen Steuerarten zusammen innerhalb von
Erlangen-Höchstadt (7,57 Mio. €). Außerdem gibt es hier die fünftgrößte Summe an Gesamteinnahmen aus Grundsteuer im Landkreis
Erlangen-Höchstadt (0,88 Mio. €).
Die Gemeinde hat mit +5,51% die fünftbeste Entwicklung zum Vorjahr bei der Summe von Einnahmen aus der Umlage der Einkommenssteuer im Vergleich von ganz
Erlangen-Höchstadt. Desweiteren gibt es mit +6,47% eine unterdurchschnittliche kurzfristige Veränderung (18. Platz von 26 insgesamt) bei der Summe an Einnahmen aus der Umlage der Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) innerhalb von
Erlangen-Höchstadt.
Heroldsberg hat eine unterdurchschnittliche Entwicklung zum Vorjahr (Rang 26 von 26) bei der Summe an Nettoeinnahmen aus der Gewerbesteuer (nach Abzug der abzuführenden Umlage) innerhalb von
Erlangen-Höchstadt (-39,78%).
Die große Landstadt hat mit +41,14% eine überdurchschnittliche Entwicklung im Gesamtzeitraum (7. Rang von 26) bei der Summe von Einnahmen aus der Umlage der Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) im Vergleich von ganz
Erlangen-Höchstadt. Darüber hinaus gibt es mit -4,49% eine unterdurchschnittliche Veränderung im Gesamtzeitraum (18. Rang bei 26 insgesamt) bei der Summe an Einnahmen aus der Umlage der Einkommenssteuer im Kreis.
Heroldsberg hat eine unterdurchschnittliche Entwicklung im Gesamtzeitraum (22. Rang von 26) bei der Summe an Nettoeinnahmen aus der Gewerbesteuer (nach Abzug der abzuführenden Umlage) im Landkreis
Erlangen-Höchstadt (-7,75%).
Heroldsberg hat mit +13,71% eine überdurchschnittliche Durchschnittsentwicklung (7. Platz von insgesamt 26) in der Summe von Einnahmen aus der Umlage der Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) im Landkreis. Zudem gibt es hier mit -1,50% eine unterdurchschnittliche durchschnittliche Veränderung (Position 18 von insgesamt 26) bei der Summe an Einnahmen aus der Umlage der Einkommenssteuer innerhalb von
Erlangen-Höchstadt. Die Stadt hat eine unterdurchschnittliche durchschnittliche Veränderung (Position 22 von insgesamt 26) bei der Summe an Nettoeinnahmen aus der Gewerbesteuer (nach Abzug der abzuführenden Umlage) im Kreis (-2,58%).