Es gibt in
Halle (Saale) einen unterdurchschnittlichen Anteil (116. Position von insgesamt 153) an Baugenehmigungen für neue Einfamilienhäusern im Bundesland
Sachsen-Anhalt (96,69%). Ansonsten liegt hier ein unterdurchschnittliche Anteil (Position 28 von 28 insgesamt) an Baugenehmigungen für neue Doppelhäusern (Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten) im Land (0,83%) vor. Die Gemeinde verfügt über einen unterdurchschnittlichen Anteil (Rang 25 von insgesamt 25) an Baugenehmigungen für neue Mehrfamilienhäusern (Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten) im Bundesland (2,48%). Ferner liegt mit 4 die fünftgrößte Anzahl an Baugenehmigungen für neue Doppel- und Mehrfamilienhäusern (alle Häuser mit mindestens je zwei Wohneinheiten) im Land
Sachsen-Anhalt vor.
Die Stadt hat mit +12,04% eine überdurchschnittliche aktuelle Veränderung (Rang 25 von insgesamt 219) bei dem Anteil an Baugenehmigungen für neue Einfamilienhäusern im Vergleich von ganz
Sachsen-Anhalt. Zudem gibt es mit -87,93% eine unterdurchschnittliche aktuelle Veränderung (197. Platz von 219 insgesamt) bei dem Anteil an Baugenehmigungen für neue Doppelhäusern (Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten) im Land.
Halle (Saale) hat eine unterdurchschnittliche kurzfristige Entwicklung (Platz 196 von 219 insgesamt) in dem Prozentsatz von Baugenehmigungen für neue Mehrfamilienhäusern (Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten) im Bundesland
Sachsen-Anhalt (-63,80%).
Die große Stadt hat mit +6,96% eine überdurchschnittliche Gesamtentwicklung (Platz 28 von 219) in dem Anteil an Baugenehmigungen für neue Einfamilienhäusern innerhalb von
Sachsen-Anhalt. Desweiteren gibt es mit -65,56% eine unterdurchschnittliche Gesamtveränderung (185. Platz bei 219 insgesamt) bei dem Prozentsatz von Baugenehmigungen für neue Doppelhäusern (Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten) im Vergleich von ganz
Sachsen-Anhalt.
Halle (Saale) hat mit -65,56% eine unterdurchschnittliche Gesamtentwicklung (Rang 198 von 219 insgesamt) bei dem Anteil von Baugenehmigungen für neue Mehrfamilienhäusern (Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten) innerhalb von
Sachsen-Anhalt.