Man findet in
Augsburg mit 253,61 Mio. € die drittgrößte Summe von Gesamt-Steuereinnahmen aus allen Steuerarten zusammen im Vergleich von ganz
Bayern. Außerdem hat man hier mit 44,28 Mio. € die drittgrößte Summe von Gesamteinnahmen aus Grundsteuer im Bundesland
Bayern.
Die Gemeinde hat mit +5,49% eine überdurchschnittliche kurzfristige Veränderung (1.019. Rang von insgesamt 2.099) in der Summe an Einnahmen aus der Umlage der Einkommenssteuer im Land. Desweiteren gibt es mit +6,22% eine unterdurchschnittliche kurzfristige Veränderung (1.441. Rang von insgesamt 2.099) bei der Summe an Einnahmen aus der Umlage der Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) im Bundesland.
Augsburg hat mit -4,30% eine unterdurchschnittliche kurzfristige Veränderung (Position 1.444 bei 2.099 insgesamt) bei der Summe an Nettoeinnahmen aus der Gewerbesteuer (nach Abzug der abzuführenden Umlage) im Vergleich von ganz
Bayern.
Die Großstadt hat mit +10,06% eine unterdurchschnittliche Veränderung im Gesamtzeitraum (1.200. Rang von 2.099 insgesamt) bei der Summe an Einnahmen aus der Umlage der Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) im Land. Ferner gibt es mit -6,20% eine unterdurchschnittliche Veränderung im Gesamtzeitraum (1.755. Rang von 2.099) bei der Summe an Einnahmen aus der Umlage der Einkommenssteuer im Land.
Augsburg hat mit -34,92% eine unterdurchschnittliche Veränderung im Gesamtzeitraum (1.816. Platz von 2.099 insgesamt) bei der Summe an Nettoeinnahmen aus der Gewerbesteuer (nach Abzug der abzuführenden Umlage) im Land
Bayern.
Augsburg hat eine unterdurchschnittliche durchschnittliche Veränderung (1.200. Position bei 2.099 insgesamt) in der Summe an Einnahmen aus der Umlage der Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) im Bundesland
Bayern (+3,35%). Außerdem gibt es hier eine unterdurchschnittliche durchschnittliche Veränderung (Position 1.755 bei 2.099 insgesamt) bei der Summe von Einnahmen aus der Umlage der Einkommenssteuer im Land
Bayern (-2,07%). Die Gemeinde hat eine unterdurchschnittliche Durchschnittsentwicklung (Rang 1.816 bei 2.099 insgesamt) bei der Summe an Nettoeinnahmen aus der Gewerbesteuer (nach Abzug der abzuführenden Umlage) im Bundesland (-11,64%).